Bereits vor dem ersten Beratungsgespräch werden Sie umfassend und ausführlich über die entstehenden Kosten informiert. Diese Informationen sind selbstverständlich kostenfrei.
Die Kanzlei Dr. Staab und Seufert rechnet, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG ist die gesetzliche Basis für das Honorar eines Rechtsanwalts. In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte haben ihre Vergütung nach dieser zu richten.
Abgesehen von der Vergütung nach dem RVG vereinbare ich für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten je nach Umfang, Aufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit ein Stundenhonorar.